Brandschutz
In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 500 Menschen an den Folgen von Wohnungsbränden. Darüber hinaus sind 5000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und Brandschäden im Privatbereich von ca. 1 Mrd. Euro zu verzeichnen. Die Landesregierung in Nordrhein Westfalen hat aufgrund dieses Hintergrundes am 04.12.2012 eine Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Somit steht im §49 in Absatz 7 nun:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. […]“